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GAEB XML 3.1 Ausgabe 2009-12 verfügbar
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Zuschlagspositionen
Es gibt drei Arten von Zuschlagpositionen die nebeneinander existieren
können. Sie können auch mehrfach in Folge existieren. Eine gegenseitige
Beeinflussung ist nur bei einer Art möglich.
1) Zuschlagsposition auf als bezuschlagt gekennzeichnete Positionen.
- Sie beziehen sich immer nur auf die vor der Zuschlagsposition stehenden
Positionen bis zum Gruppenstufenanfang ( Gaeb90) oder
- Bis zur vor ihr stehenden Zuschlagsposition auf bezuschlagte Positionen,
wenn dazwischen Positionen vorhanden sind.
- Folgt auf eine Zuschlagsposition eine zweite ebenfalls auf bezuschlagte
Positionen, beziehen sich beide auf die gleiche Selektion, gleiche
Zuschlagssumme.
- Zuschlagsposition können selber nicht als bezuschlagt gekennzeichnet
werden.
2) Zuschlagsposition auf Teilmengen
- Unabhängig davon, wo sie im LV stehen kann immer auf alle Positionen im
LV ein Teilmengen-Zuschlag selektiert werden. Wenn diese Postion eine Menge
hat.
- Zuschlagsposition haben keine Menge und können deshalb nicht mit
Zuschlägen auf Teilmengen belegt werden.
- Diese Art der Zuschlagposition beinhaltet die Selektion der Postionen in
sich selber, deshalb erhalten die Positionen auch keine Kennzeichen. Nur so
können beide bisher beschriebenen Arten nebeneinander existieren.
- Es können mehrere Zuschlagspositionen auf Teilmengen existieren, die alle
unterschiedliche Selektionen beinhalten.
3) Abschnittszuschlag
- Der Zuschlag bezieht sich immer auch alle vor der Zuschlagsposition
stehenden Positionen bis zum Gruppenstufenanfang (Gaeb-90) oder
- Bis zu einer Abschnittszuschlagsposition, die vor dieser liegt, wenn es
Positionen zwischen den beiden Abschnittszuschlagspositionen gibt.
- Die Positionen werden bezugschlagt aber nicht mit einem Kennzeichen
versehen. Nur so kann diese dritte Art neben den beiden bisher beschriebenen
existieren.
- Folgen zwei Abschnittszuschlagspositionen aufeinander beziehen sie sich
beide auf den gleichen Abschnitt, gleiche Zuschlagsumme.
- Befinden sich im Abschnitt, auf den sich die Abschnittszuschlagsposition
bezieht, Zuschlagspositionen auf als bezuschlagt gekennzeichnete Positionen,
oder Zuschlagspositionen auf Teilmengen, werden ihre GB zu der
Zuschlagssumme des Abschnittszuschlag hinzugezählt.
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